Eigenerzeugung

Der Begriff Eigenerzeugung meint die Erzeugung von Strom für den eigenen Verbrauch. Hier für ist eine sogenannte Eigenerzeugungsanlage notwendig. Das kann beispielsweise eine Photovoltaikanlage, eine Windkraftanlage oder ein Blockheizkraftwerk sein. Mittels Eigenerzeugung kann der Verbraucher teilweise oder sogar vollständig auf den Bezug von Strom herkömmlicher Energieversorger verzichten. Speist der Verbraucher zusätzlich Strom in das Netz ein und liefert Energie auch an Dritte, so gilt der Eigenerzeuger auch als Versorger. Das am 01.08.2004 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien“ regelt den Anschluss dieser Anlagen auf der Basis regenerativer Energien sowie die Abnahme und Vergütung von Strom aus dieser Eigenerzeugung.