Wechselgebühren

Dass bei einem Anbieterwechsel Wechselgebühren anfallen, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Dennoch schreckt er viele Verbraucher vor einem Anbieterwechsel ab. Energielieferanten, die Wechselgebühren erheben, sind in der Regel unseriös. Kein Verbraucher muss Wechselgebühren zahlen, wenn er beispielsweise seinen Stromlieferanten wechselt. Grundlage ist ein Beschluss der Kartellbehörde, der es den Energieversorgungsunternehmen untersagt, Wechselgebühren für den Kunden zu erheben. Jedem Verbraucher soll es möglich sein, seinen Stromanbieter frei wählen zu können. Wechselgebühren fallen übrigens weder bei dem neuen noch bei dem alten Anbieter an. Der Wechsel zu einem anderen Energieversorgungsunternehmen ist für den Verbraucher immer ohne zusätzliche Kosten verbunden.