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Versorgungspflicht

VersorgungspflichtDiese Versorgungspflicht beschreibt die Garantie für einen Verbraucher auf Strom- oder Gaslieferungen durch den regionalen Versorger vor Ort. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Anbieter nicht in der Lage ist, seinen Strom- oder Gaslieferverpflichtungen nachzukommen. Die Versorgungspflicht ist hierzulande im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) geregelt. Dank der Versorgungspflicht ist die Angst vor einem Anbieterwechsel völlig unbegründet. Auch ein Anbieterwechsel darf zu keinem Zeitpunkt eine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung für den Kunden zur Folge haben. Die Versorgungspflicht ist somit eine Versorgungssicherheit für den Verbraucher. Die Versorgungspflicht erlischt jedoch, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, seine fällige Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen.

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