Liberalisierung des Gasmarktes

Noch zum Ende der 90er Jahre gab es in Deutschland auf dem Gasmarkt keinen Wettbewerb. Verantwortlich für die Gasversorgung waren die zuständigen regionalen Gasversorger in den Städten und Kommunen. Erste Bewegungen in die Liberalisierung des Gasmarktes brachte die Energierechtsnovelle aus dem Jahr 1998, die zur Liberalisierung der Energiemärkte führen sollte. Während sich auf dem Strommarkt sehr zügig ein starker Wettbewerb ausprägte, war von einer Liberalisierung des Gasmarktes noch lange nicht zu sprechen. Mit der Gründung der Bundesnetzagentur um Jahr 2005 kam jedoch die entscheidende Wende. Seit dem 1. Oktober 2006 können Privatkunden in Deutschland ihren Gasversorger frei zu wählen und einen Anbieterwechsel vollziehen.